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Stadtwerke Bruck
Stadtwerkestraße 9
A-8600 Bruck/Mur
office@stadtwerke-bruck.at
Fon: +43(3862) 51581-0
Fax: +43(3862) 51581-43
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Empfohlene Vorgangsweise bei einem Trauerfall

a) in der Wohnung:
- Verständigung des Hausarztes bzw. Distriktarztes (zur Feststellung des Todes bzw. Totenbeschau).
- Auskunft bzgl. des diensthabenden Arztes erteilen die örtliche Dienststelle des Roten Kreuzes (Tel. 51144) sowie der Polizei Bruck (Tel. 51888-0).
- Verständigung der Bestattung.
b) in einem Krankenhaus, Pensionistenheim, Pflegeheim und dergleichen Verständigung der Bestattung.
 Folgende Unterlagen sind nach Möglichkeit mizubringen

- Geburtsurkunde (Taufschein, Geburtsschein oder ähnliches), Taufschein, wenn vor 1939 geboren!
- Heiratsurkunde (Trauungsschein)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldebestätigung (Meldezettel)
- Bei Witwen oder Witwern Sterbeurkunde des Ehegatten
- Bei Mitgliedern des Wiener Vereins Polizze(n) und letzter Zahlungsabschnitt
- Bei geschiedenen Ehen Scheidungsdekret
- Ärztlicher Behandlungsschein (bei Zutreffen von Punkt a)
- Bekleidung (falls eine Erdbestattung erwünscht)
- Grabkarte (falls bestehendes Erdgrab auf den Friedhöfen Bruck a.d. Mur)
 Was erledigen wir für Sie?


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Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 7 bis 15 Uhr,
Freitag von 7 bis 13 Uhr. 
| Rund um die Uhr: | +43 (0)3862 51581-58 | 
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